Außengrenzen im visier
Heute haben die Abgeordneten des Europaparlaments den Initiativbericht von Berichterstatter Erik Marquardt über die „Umsetzung von Artikel 43 der Asylverfahrensrichtlinie“ angenommen. Im Bericht wird die Achtung der Menschenrechte an den Außengrenzen der EU und eine unabhängige Beobachtung der Menschenrechtssituation gefordert. Eine Inhaftierung von Schutzsuchenden soll beispielsweise nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, für Kinder und Jugendliche soll diese gänzlich unmöglich sein. Das ist die gute Nachricht, danke Erik für deinen Einsatz.
Notwendig ist das geworden, weil die Situation für Flüchtlinge an den Außengrenzen sich stetig verschlechtert. Seit Monaten häufen sich Berichte von internationalen Menschenrechtsorganisationen (siehe dazu z.B. Border Violence Monitoring Network), denen zufolge die Polizei in Grenzgebieten Personen zurückweist, obwohl diese um Asyl ansuchen und damit vorübergehend aufenthaltsberechtigt wären. Was stattdessen folgt, sind Kettenabschiebungen bis hin nach Bosnien – dorthin, wo ohnehin tausende Flüchtlinge unter katastrophalen Bedingungen leben, wie ich unlängst selbst sehen konnte. Diese Push-Backs genannten Zurückweisungen an der Grenze, ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen, sind gesetzeswidrig. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie EU-Recht verpflichten die Mitgliedsländer, Menschen Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu garantieren und den Grundsatz des „Non-Refoulement“ (Menschen, nicht zurückzuweisen, wenn ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen) einzuhalten – selbst bzw. gerade wenn sie irregulär einreisen. Die „irreguläre Einreise“ ist der Normalzustand, wenn geordnete, legale und sichere Fluchtmöglichkeiten fehlen. Auf jeden Fall müssen Grenz-und Polizeibehörden immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen. Aus der Zivilgesellschaft gibt es jetzt eine Initiative, die helfen möchte: „Alarm Phone Austria“ will dabei unterstützen den Kontakt zu der nächstgelegenen Polizeistelle herzustellen, wo ein Asylantrag gestellt werden kann (24-Stunden-Helpline +4313451444 24).
Spätestens nach der Veröffentlichung der haarsträubenden https://frontexfiles.eu sollte allen Verantwortlichen klar sein, dass der Außengrenzschutz im Moment alles andere als menschenrechtskonform ist. Gut, dass die Missstände sichtbar werden, nur so können sie behoben werden.
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