oder die polnische PiS-Partei schießt endgültig den Vogel ab und driftet Richtung Russland ab. Wir lassen das nicht zu.

Das polnische Verfassungsgericht urteilte, dass die Europäische Menschenrechtskonvention mit dem polnischem Recht nicht vereinbar ist. Konkret geht es um Art. 6 (Recht auf faires Verfahren), welcher eine Überprüfung der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts ermöglicht. Polen will keine Überprüfung. Polen missachtet auch Frauen, – und Menschenrechte, die Rechte der Flüchtlinge und hat einen juristischen Polexit bereits vollzogen.

Was machen wir, wenn ein Europäisches Land sagt, wir achten Europas Recht nicht mehr? Wird die EU selbst nicht eine „Werte-Gemeinschaft ohne Menschenrechte“, wenn Länder wie Ungarn und Polen diese weiter torpedieren? Wenn Polen die Gültigkeit der EMRK nicht mehr anerkennt, sollte den polnischen Abgeordneten dann nicht in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates das Stimmrecht entzogen werden?

Fakt ist: Wir alle und allen voran die EU-Institutionen müssen den aktuellen Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention sofort und schärfstens zurückweisen. Die Bevölkerung in Polen muss sich darauf verlassen können, dass dieses Fundament in Europa nicht bröckelt und ihre verbrieften Rechte unabhängig vom politischen Amoklauf der PiS-Partei geachtet werden. So bitter solche Rückschritte auch sind, so sehr bleibe ich Optimistin und glaube, dass die Demokratie letztendlich siegen wird. Aber nur, wenn wir nicht wegsehen.