oder heute ist Internationaler Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Zugang dazu ist ein Menschenrecht.

Unsichere Schwangerschaftsabbrüche zählen zu den Hauptursachen für den Tod von Frauen weltweit. So viel Leid, das vollständig vermeidbar wäre und das durch die menschenrechtswidrige Abdrängung ins Kriminal entsteht. Zum SafeAbortionDay deshalb ein „Über den Tellerrand“ und eines vorweg: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen, sondern viel mehr eine wichtige Gesundheitsfürsorge.

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch seit 1975 mit der sogenannten Fristenlösung gesetzlich geregelt. Seither kann eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate straffrei abgebrochen werden. Somit sind Schwangerschaftsabbrüche in Österreich nach wie vor nicht legal – raus aus dem Strafrecht bleibt eine aufrechte Forderung. Die Kosten müssen von den Betroffenen nach wie vor oft selbst übernommen werden (bis zu 800 Euro). Deshalb wollen wir auch, dass ein Abbruch in allen öffentlichen Krankenhäusern mit gynäkologischer Abteilung von der Krankenkasse gedeckt wird und das auch für nicht Krankenversicherte. Verhütungsmittel sollten zudem gratis sein, damit es gar nicht erst zu zusätzlichen ungewollten Schwangerschaften kommt.

WIE SIEHT ES WELTWEIT AUS?

Nach wie vor haben Millionen Frauen keinen Zugang zu sicheren Abtreibungen. Es gibt unzählige Bewegungen, die für Reformen und mehr Selbstbestimmung kämpfen. Gleichzeitig versuchen (gut organisierte) reaktionäre und konservative Gruppen weltweit die Zeit zurückzudrehen. Zum einen ist die Welt liberaler und progressiver geworden. So haben rund 50 Länder nach jahrzehntelanger Lobbyarbeit für Frauenrechte ihre restriktiven Gesetze gelockert. Mehr Länder erlauben nun unter bestimmten Umständen, Schwangerschaften abzubrechen. Die jüngsten Reformen in den erzkatholischen Ländern Argentinien und Irland sind Meilensteine, auch in Südkorea wurde das strikte Abtreibungsverbot aufgeweicht. Es ist außerdem leichter geworden, über das Thema zu sprechen. Feministische Bewegungen scheuen sich nicht, immer lautstarker ihre sexuellen und reproduktiven Rechte einzufordern.

In vielen Teilen der Welt bleibt die Situation aber äußerst prekär. Fast die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter lebt in Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche verboten oder nur sehr beschränkt erlaubt sind. Dementsprechend warnt die WHO auch davor, dass rund 45 % der Abtreibungen weltweit „unsicher“ seien. Vor allem im Globalen Süden setzt die Mehrheit der Länder auf eine sehr restriktive Abtreibungspolitik, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, in Südasien und in Lateinamerika. In Ländern wie El Salvador gelten Schwangere, die abtreiben oder ihr Kind verlieren, als Mörderinnen – bereits eine Fehlgeburt kann vom Krankenhaus direkt ins Gefängnis führen. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 181 Frauen angeklagt oder verurteilt, mit Haftstrafen von bis zu 40 Jahren.

Auch in Europa gibt es Licht und Schatten. So hat Polen ein fast vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs eingeführt. Nur nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Schwangeren in akuter Gefahr ist, darf noch eine durchgeführt werden. Eine bis dato weitere Voraussetzung – die unheilbare Erkrankung des Fötus – hat das polnische Verfassungsgericht im Oktober untersagt. Somit ist das polnische Abtreibungsgesetz eines der striktesten in Europa. Frauen aus Polen fahren deswegen meist nach Deutschland, um eine Schwangerschaft zu beenden. Aber selbst dort ist in frauenrechtlicher Hinsicht nicht alles eitel Wonne. Erst im Vorjahr hat das UN Menschenrechtskommissariat die dt. Bundesregierung dafür kritisiert, die Situation von ungewollt Schwangeren nicht ausreichend zu verbessern.

Es gibt aber auch positive Nachrichten. In San Marino ist das seit über 150 Jahren geltende Abtreibungsverbot vor kurzem gefallen. In der kleinen Enklave im Norden Italiens stimmten 77 % der Wahlberechtigten bei einem Referendum am vergangenen Sonntag für die Abschaffung des Verbots des Schwangerschaftsabbruchs. In der Minirepublik war dieser bisher unter allen Umständen verboten. Die entsprechenden Artikel des Strafgesetzbuches, die ursprünglich aus dem Jahr 1865 stammen, sehen für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, aber auch jede Person, die ihnen dabei hilft oder die Abtreibung durchführt, eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren vor. San Marino war bisher einer der wenigen Orte in Europa – neben der Vatikanstadt, Malta, Andorra, Liechtenstein und Polen – an denen ein fast vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs gilt. Ähnlich wie in Monaco, wo Abtreibungen nur mehr möglich sind, wenn äußerst schwere Missbildungen vorliegen.

Für mich ist klar: Solange Frauen irgendwo auf der Welt gezwungen werden, unsicher abzutreiben und dafür kriminalisiert oder mit Gefängnis bedroht werden, wird unser Kampf für das feministische Selbstbestimmungsrecht weitergehen.