Freiheit für Julian Assange
Ich freue mich sehr über die Nachricht aus Großbritannien, dass Julian Assange vorläufig nicht an die USA ausgeliefert wird! Der Wermutstropfen an der Entscheidung des britischen Gerichts vom 6.1. 2021 ist aber, dass Assange nicht auf freien Fuß gesetzt wurde. Denn so sehr die persönliche Leidensgeschichte betroffen macht – die Dimension des Falls ist größer, als es auf den ersten Blick hin vermuten lässt. Das Schicksal des Aufdeckers ist untrennbar mit der Frage der Informations- und Meinungsfreiheit verbunden. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wenn journalistische Enthüllungsarbeit strafrechtlich verfolgt wird, steht eine der tragenden Säulen unserer Demokratie auf dem Spiel. Wir müssen diesen Fall daher besonders ernst nehmen und solchen Entwicklungen entgegenwirken.
Ich habe bereits im Frühjahr einen Antrag im Parlament initiiert, der die Bundesregierung auffordert, sich im Fall Assange auf europäischer Ebene für die Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Versammlung des Europarats sowie des UN-Sonderberichterstatters über Folter einzusetzen. Das heißt: unverzügliche Freilassung von Julian Assange und sich seiner Auslieferung in die USA widersetzen. Sollten diese Empfehlungen von der britischen Justiz nicht berücksichtigt werden, muss es weitergehende Maßnahmen, auch seitens Österreichs, zum persönlichen Schutz von Julian Assange geben. Alles in allem: Wichtiges Urteil, aber noch ein langer Weg bis hin zur Freilassung. Demnächst treffe ich den Vater von Assange, um diesen Weg zu besprechen.
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