Mit dem zweiten Corona-Paket wurden 39 Gesetze geändert und 5 weitere neu geschaffen. Meine Hochachtung gilt allen Kolleg*innen, die die letzten Tage unermüdlich um beste Ergebnisse und Kompromisse gerungen haben und den Beschluss möglich machten! Die Bandbreite der Änderungen ist enorm, hier eine Auswahl:

? Härtefonds: Hilfspaket von 38 Mrd. Euro für Kredithaftungen & direkte Hilfe an besonders betroffene Branchen. Weiters wurde ein Härtefonds für Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen und Einpersonenunternehmen (EPUs) beschlossen, mit bis zu 1 Mrd. Euro.

? Kurzarbeit: Wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit. Das Ziel der Kurzarbeit ist, Arbeitgeber*innen finanziell soweit zu entlasten, dass sie ihre Mitarbeiter*innen weiter anstellen können. Diese müssen über drei Monate verteilt insgesamt nur 10% ihrer regulären Arbeitsstunden leisten. Sie bekommen dafür 80-90% ihres üblichen Gehaltes. Je geringer dieses übliche Gehalt ist, desto höher ist der Anteil, den sie weiterhin ausgezahlt bekommen. Die Mitarbeiter*innen sind in der Kurzarbeit weiterhin voll versichert. Der Arbeitgeber*in bezahlt reduziertes Gehalt sowie die Personalkosten (z.B. Sozialversicherungsbeiträge) der tatsächlich geleisteten Stunden. Den Rest übernimmt das AMS.

? Entgelt sichern – Urlaub aufbrauchen
In Betrieben, die wegen der Corona-Maßnahmen nicht mehr regulär betreten werden können, wurde die Entgeltfortzahlung für Dienstnehmer*innen gesichert. Das bedeutet, dass sie ihr Gehalt weiterhin bekommen werden. Im Gegenzug müssen die Mitarbeiter*innen ihren gesamten alten Urlaub, sowie mindestens zwei Wochen des diesjährigen Urlaubs aufbrauchen. Im öffentlichen Dienst muss zumindest der Urlaubsanspruch aus den Vorjahren aufgebraucht werden, damit nach der Corona-Krise genügend Kapazitäten vorhanden sind.

? Sozialversicherungsbeiträge: Um Betriebe zu entlasten, können Sozialversicherungsbeiträge von Februar bis April gestundet werden. Um Ausfälle von Sozialversicherungsbeiträgen abzudecken, werden 60 Mio. aus dem Krisenbewältigungsfond zur Verfügung gestellt.

? Gefahreninformation per SMS: In Zukunft kann über die lokale Gefahrensituation informiert werden oder die Kontaktpersonen eines Coronafalls kontaktiert werden.

? Zivildiener*innen: Für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur sollen vermehrt Zivildiener*innen zum Einsatz kommen. Dafür können nun auch neue Tätigkeitsbereiche bestimmt werden. Die Zuweisung an Hilfsorganisationen wird erleichtert.

? Sonderbetreuungszeit: Wenn für die Betreuung der Kinder oder für Menschen mit Behinderung kein Anspruch auf Dienstfreistellung besteht, so kann zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bis zu drei Wochen Sonderbetreuungsurlaub vereinbart werden. Somit können Kinder unter 14 und Menschen mit Behinderung, deren Schulen oder Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden, weiterhin betreut werden. Die Betreuungsperson erhält während des Sonderurlaubes weiterhin ihr volles Gehalt. Arbeitgeber*in erhält ein Drittel der Lohnkosten zurückerstattet.

? Unterhaltsvorschuss: Für Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhalt weiterhin gesichert. Unterhaltsvorschüsse sollen auch dann ermöglicht werden, wenn kein Exekutionsverfahren gegen den nicht-zahlungswilligen Elternteil stattfindet. Das heißt, wenn ein Elternteil verweigert, den Unterhalt für das eigene Kind zu zahlen, wird der Staat diesen Unterhalt vorschießen. Diese Vorschüsse können bis maximal Ende April und für die Dauer von maximal einem halben Jahr gewährt werden.

? Um die Versorgung mit Medikamenten für u.a. Ältere sicherzustellen, kann das Rezept jetzt auch nach telefonischem Anruf beim Arzt/Ärztin ausgestellt werden und von Angehörigen in der Apotheke abgeholt werden. In der Justiz wurden diverse Fristen sistiert, z.B. kann der Antritt von Strafen in Fällen, in denen das Ausmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt, bis Jahresende aufgeschoben werden. Der Bildungsminister darf die Termine für Aufnahmeprüfungen in dieser Situation selbst festlegen.

Alle Informationen hier ➡️ https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/J2020/058Covid2.shtml