Ich freue mich, dass es nach meiner Reise nach Nordostsyrien vor Jahresende, in der ersten Sitzung des Parlaments im Neuen Jahr gelungen ist, einen Antrag einzubringen, der eine Verbesserung der Situation zum Ziel hat.

Vor allem der Nordosten ist von Unterbrechungen der Hilfslieferungen betroffen. So wurde erst im vergangenen Oktober einer humanitären Organisation, welche Nahrungsmittelhilfe des World Food Programms (WFP) in den Nordosten Syrien liefern sollte, der Zugang zu rund 200.000 notleidenden Menschen in der nicht durch die Regierung kontrollierten Region Ar-Raqqa verwehrt. Ebenfalls im Nordosten des Landes suspendierten die lokalen Behörden Ende November Hilfsoperationen des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes in den Lagern Al-Hol und Al Roj, welche zusammen ca. 65.000 Menschen beherbergen. In Syrien benötigen rund 11 Mio. Menschen humanitäre Hilfe. Hinzu kommt der durch den Konflikt bedingte wirtschaftliche Verfall und die Auswirkungen der steigenden Anzahl an COVID-19 Fällen. Erschwerend kommt hinzu, dass Resolution 2165 (2014) des UN-Sicherheitsrates über die grenzüberschreitende Lieferung von Hilfsgütern zwischen Syrien und dessen Nachbarländer mit Juli 2020 ausgelaufen ist und seitdem nur mehr ein Grenzübergang für grenzüberschreitende Hilfslieferungen zur Verfügung steht.

Österreich hat im Jahr 2020 über 12 Mio. Euro für Hilfsleistungen in Syrien bereitgestellt – mit dem Antrag wollen wir garantieren, dass derzeitige und künftige Hilfslieferungen der Bevölkerung in allen Teilen des Landes zugutekommen, insbesondere auch jenen aufgrund wiederholter türkischer Militäroperationen vertriebenen Menschen im Nordosten Syriens.