Zwischen Krieg und Frieden oder die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts zielen darauf ab, die leidvollen Auswirkungen eines Krieges zu mildern. Daher beinhaltet dieses Recht Garantien, die einerseits die Wahl der Mittel und Methoden der Kriegsführung begrenzen und andererseits Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, schützen.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stellen besonders schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen Ukraine werden laufend schwerwiegende Verstöße beobachtet und dokumentiert – etwa Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Verletzungen des Verbots der Folter oder systematische Vergewaltigungen.

Österreich hat sich bereits im Jahr 2000 als Gründungsmitglied und Mitgliedsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) dazu verpflichtet, zur Aufklärung und Verfolgung solcher Verbrechen beizutragen. Mit einem „Entschließungsantrag betreffend Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit“ wollen wir unserer humanitären Verpflichtung entsprechen. Ich freue mich sehr, dass meine Initiative für solch einen Antrag gefruchtet hat!