Auch mit ihren stolzen 71 Jahren ist die Europäische Menschenrechtskonvention ein wesentlicher Grundpfeiler für ein friedliches und gerechtes Miteinander in einem pluralistischen und demokratischen Österreich und Europa. Die Unterzeichnung der Konvention des Europarates 1950 war ein Meilenstein für den europäischen Menschenrechtsschutz. Mittlerweile haben 47 Staaten die Konvention ratifiziert. Wieso das so wichtig ist?

Weltweit erstarken antidemokratische, illiberale Kräfte. An europäischen Außengrenzen häufen sich die Vorwürfe von illegaler Grenzgewalt. Auch die Pandemie stellt uns vor neue existentielle Herausforderungen. Daher gilt es dieses zentrale Menschenrechtsinstrument auf allen Ebenen zu stärken. Dazu gehört auch ein intensivierter Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Praxis, wie im Rahmen der heutigen Tagung. Fakt ist: Gerade in stürmischen Zeiten ist die Menschenrechtskonvention der sicherste Kompass, der uns den Weg zu Menschenrechten, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit weist.

Die Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, und das Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte hielten anlässlich des Jubiläums eine Festtagung ab. Eröffnet wurde die Veranstaltung u.a durch Justizministerin Alma Zadić.